AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Bühnen Köln und ihren Besucherinnen und Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln.
1. Veröffentlichung Die Bühnen Köln geben die Öffnungszeiten ihrer Kassen, die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in ihren Publikationen (z. B. Spielplanveröffentlichungen, Jahresvorschauheften, Newsletter, etc.) und in der Tagespresse bekannt. Über Abweichungen und Sonderaktionen informieren die Bühnen Köln auf ihrer Homepage bzw. in der Lokalpresse. Für Veröffentlichungen in der Presse übernehmen die Bühnen Köln keine Gewähr.
2. Ermäßigungen Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden. 3. Gebühren Die Eintrittspreise enthalten Gebühren wie z. B. Systemgebühren, darüber hinaus können Vorverkaufsgebühren anfallen. 4. Zahlung Die Bezahlung der Eintrittskarten kann bar, mit EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Master, American Express) oder per Überweisung erfolgen. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang derZahlung bei den Bühnen der Stadt Köln. 5. Reservierung Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für max. sechs Tage und sind bis zu drei Tagen vor der jeweiligen Vorstellung möglich. Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf. Reservierte und bereits bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden. Sie können auch, wenn mindestens fünf Werktage zwischen Aufgabe zur Post und Vorstellung liegen, zugesandt werden. Für den Postversand erheben die Bühnen Köln eine Kostenpauschale von 3,– €. 6. VRS Eintrittskarten mit Ausnahme von Ehren-, Dienst-, und Pressekarten gelten ab vier Stunden vor Vorstellungsbeginn und bis Betriebsschluss im erweiterten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) als Fahrausweis zum Veranstaltungsort und von diesem zurück. Insoweit besteht zwischen den Besucherinnen und Besuchern und dem VRS ein gesondertes, von den Bühnen Köln lediglich vermitteltes, Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des VRS gelten (vgl. VRS-Gemeinschaftstarif unter https://www.vrsinfo.de/tickets/tarif-und-befoerderungs-bestimmungen.html) Die Nutzung der Eintrittskarte als Fahrausweis ist nur der Person gestattet,die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte zur Nutzung der Fahrberechtigung ist untersagt. Beim Online-Kartenverkauf gelten möglicherweise andere Beförderungsbedingungen. 7. Sitzplatz Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher/ die Besucherin Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl sucht sich jeder Besucher/ jede Besucherin ihren Sitzplatz selbst aus.
8. Weiterverkauf Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der Bühnen Köln durch nicht autorisierte Händler ist nicht gestattet. Erst nach vorausgehender, schriftlicher Genehmigung durch die Bühnen Köln dürfen Eintrittskarten weiter veräußert werden.
1. Ausschluss Die Bühnen Köln nehmen verkaufte Eintrittskarten grundsätzlich nicht zurück. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten oder b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.). 2. Programmänderung/Abbruch/FristMüssen die Bühnen Köln eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten an den jeweiligen Vorverkaufsstellen gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. können für andere Vorstellungen, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, eingetauscht werden. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber den Bühnen Köln durch Vorlage der Eintrittskarten (bzw. des Abo-Ausweises) oder Zugang von per Post geschickten Karten geltend gemacht wird. Bei Zusendungen per Post ist die Bankverbindung anzugeben, auf die die Erstattung des Kartenpreises erfolgen soll. 3. Umtausch Ein Umtausch von bei der Theaterkasse der Bühnen Köln gekauften Karten ist grundsätzlich innerhalb einer Spielzeit bis zu einer Woche vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag an der Theaterkasse der Bühnen Köln möglich. Der Umtausch erfolgt nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit und innerhalb der gleichen Produktion sowie Preis- und Platzkategorie. Hierfür ist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Karte zuentrichten. 4. Verlust Die Bühnen Köln ersetzen verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn der Besucher/die Besucherin unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass er/sie eine Karte gekauft hat. Hierfürist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Karte zu entrichten. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber/die Inhaberin der Ersatzkarte Vorrang. Der Inhaber/die Inhaberin der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.
1. Allgemeines Die unter II. und III. aufgeführten Bedingungen gelten auch für Abonnements und Cards, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist. 2. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung Abonnements und Cards gelten für eine Spielzeit. Abonnements, die OpernCard und die SchauspielCard verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Beim Kauf des Starter-Abos und des Schulabonnements tritt eine automatische Verlängerung um eine weitere Spielzeit nicht ein. Das Starter-Abo kann pro Besucher nur einmalig erworben werden und ist nicht übertragbar; es endet automatisch nach einer Spielzeit. Abonnements und Cards sind bis zum 15. Juni eines Jahres zum Ablauf der laufenden Spielzeit schriftlich kündbar. Die Bühnen Köln sind berechtigt, beim Vorliegen besonderer Gründe, statt der angemieteten Plätze in einzelnen Aufführungen andere gleichwertige Plätze zuzuteilen. Ersatzplätze werden vor der jeweiligen Vorstellung schriftlich mitgeteilt. 3. Übertragbarkeit Abonnements sind an die Person des Abonnenten gebunden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Besuch einzelner Vorstellungen an Dritte zu übertragen. Ermäßigte Abonnements können nur an Personen übertragen werden, die ebenfalls eine gültige Ermäßigungsberechtigung vorweisen können. Cards und mit Cards erworbene Eintrittskarten sind nicht übertragbar. 4. Einzelkartenkauf Bei Erwerb eines klassischen Abonnements erhält der Abonnent beim Einzelkartenkauf eine Ermäßigung von 20 % für Veranstaltungen der jeweiligen Sparte (gilt nicht für Wahl-Abos). Es kann pro Vorstellung nur eine Karte ermäßigt erworben werden. Alle Einzelkarten (auch nichtermäßigte) werden Abonnenten auf Wunsch kostenfrei zugesandt oder können am jeweiligen Vorstellungstag an derAbendkasse abgeholt werden. 5. Zahlung Alle Abonnements und Cards sind in einem Betrag zu zahlen. Der Besucher/die Besucherin erhält über den Erwerb eines Abonnements bzw. einer Card von den Bühnen Köln eine Rechnung, in der der Zahlungstermin angegeben ist. Die Aushändigung der Abonnementausweise bzw. Gutscheine und Cards erfolgt nach Zahlung des Rechnungsbetrages. 6. Verlust Bei Verlust eines Abonnementausweises stellen die Bühnen Köln gegen Vorlage des Personalausweises und Zahlung einer Gebühr von 2,50 € einen Ersatzausweis aus. Der Originalausweis verliert damit seine Gültigkeit. Gutscheine werden nichtersetzt. Bei Verlust einer Card stellen die Bühnen Köln gegen Zahlung von 10 €eine neue Card aus. 7. Umtausch Inhaber des Premieren-Abonnements (Oper und Schauspiel), des 7er-Abonnements (Oper) und des Tages-Abonnements (Schauspiel) haben die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage vor einer Vorstellung, Karten für diese Vorstellung gegen eine andere Vorstellung oder einen Gutschein (Umtauschschein) zu tauschen. Für die ersten zwei Tauschvorgänge pro Spielzeitfallen keine Gebühren an, ab dem dritten Tausch pro Spielzeit wird eine Umtauschgebühr von 3 € pro Karte erhoben. Inhaber des 4er-Abonnements Oper können einmal pro Spielzeit entsprechend tauschen. Umtauschscheine können nur innerhalb der laufenden Spielzeit und der jeweiligen Sparte des Abonnements an der Theaterkasse eingelöst werden. Karten für die Kinderoper können mit Umtauschscheinen nicht erworben werden. Darüber hinaus behalten die Bühnen Köln sich vor, für bestimmte Veranstaltungen (insbes. Sonderveranstaltungen, Premierenusw.) Umtauschscheine nicht in Zahlung zu nehmen. Je Umtauschschein kann nur eine Eintrittskarte erworben werden. Auszahlungen des Wertes des Umtauschscheins in bar oder eine andere Verrechnung des Wertes sind nicht möglich. Eine Zuzahlung ist notwendig, wenn eine Eintrittskarte in einer höheren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer höheren Preiskategorie erworben wird. Bei Erwerb einer Eintrittskarte in einer niedrigeren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer niedrigeren Preiskategorie findet eine Erstattung des Differenzbetrages nicht statt. 8. RücknahmeGrundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch eines Abonnements. Insbesondere begründen Änderungen des Programms, des Termins, der Anfangszeiten oder Umbesetzungen keinen Anspruch auf Rücknahme. 9. Änderungender Abonnement- und Cardbedingungen Die Bühnen Köln behalten sich vor, die Abonnement- und Cardbedingungen für diejeweils kommende Spielzeit zu ändern. Über Änderungen der Bedingungen werden die Abonnement- und Cardinhaber vor der regulären Kündigungsfrist schriftlich informiert. Nach Erhalt der geänderten Bedingungen haben die Inhaber der entsprechenden Angebote vier Wochen Zeit, den Änderungen schriftlich zu widersprechen. Widersprechen sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Auf diese Regelung werden die Inhaber ebenfalls nochmals schriftlich hingewiesen. Änderungen können insbesondere in folgenden Fällen vorgenommen werden: Bei Erhöhung der Eintrittspreise werden die Preise und Ermäßigungen für Abonnements und Cards entsprechend angepasst.
1. Berechtigung Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise der Bühnen Köln, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner der Bühnen Köln. 2. Ermäßigungsberechtigungen Ermäßigungsberechtigungen oder Cards sind beim Einlass zur Vorstellung unaufgefordert vorzulegen. 3. Zuspätkommende Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher/Besucherinnen nicht mehr oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B.Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes besteht nicht.
1. Abzugebende Sachen Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind beim Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Die Garderobengebühr wird nicht separat erhoben, sondern ist bereits im Eintrittskartenpreis enthalten. Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben. 2. Ausgabe Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher/die Besucherin eine Garderobenmarke. Die Aushändigung der zur Verwahrung der Garderobe übergebenen Sachen erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher/Besucherinnen ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Das Bereitlegen der Garderobe vor dem Schluss der Aufführung ist nicht möglich. 3. Reklamationen Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. 4. Haftung Die Bühnen Köln übernehmen die Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen bis zu einer Haftungsgrenze von 1500 € pro Person. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bühnen Köln, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 5. Besonderheiten Die Bühnen Köln behalten sich vor, in einzelnen Spielstätten oder zu einzelnen Veranstaltungen keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen. Abweichende Regelungenin den Interimspielstätten sind zu beachten.
Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Bühnen Köln gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.
Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler/Künstlerinnen und die anderen Besucher/Besucherinnen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen die Bühnen Köln darauf hin, dass sie im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten ihrer Kunden/Kundinnen speichern und verarbeiten. Mit der Reservierung bzw. Kauf einer Karte oder Abonnements erklärt sich der Kunde mit dieser Speicherung seiner Daten einverstanden.
Die Besucher/Besucherinnen erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.
Die Bühnen Köln üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Mobilfunkgeräte sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln durch Besucher/Besucherinnen oder andere Dritte ist untersagt. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher und Besucherinnen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Bühnen Köln oder anderen von den Bühnen Köln Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Bühnen Köln behalten sich vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aus wirtschaftlich oder künstlerisch erforderlichen Gründen Änderungen vornehmen zu können. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen kann der Vertragspartner der Änderung schriftlich widersprechen. Widerspricht er nicht, so gilt er als mit den neuen Bedingungen einverstanden. Auf diese Regelung wird er bei Mitteilung der Änderung schriftlich hingewiesen.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften die Bühnen Köln, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Gerichtsstand für alle Ansprüche die sich zwischen Theater und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Köln.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.06.2016 gültig und regeln sämtliche Verkäufe für Aufführungen ab der Spielzeit 2016/2017.