VIII. BILD- UND/ODER TONAUFZEICHNUNGEN
Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler/Künstlerinnen und die anderen Besucher/Besucherinnen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.

IX. DATENSCHUTZ
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen die Bühnen Köln darauf hin, dass sie im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten ihrer Kunden/Kundinnen speichern und verarbeiten. Mit der Reservierung bzw. Kauf einer Karte oder Abonnements erklärt sich der Kunde mit dieser Speicherung seiner Daten einverstanden.

X. TV-AUFZEICHNUNGEN
Die Besucher/Besucherinnen erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.

XI. HAUSRECHT
Die Bühnen Köln üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Mobilfunkgeräte sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln durch Besucher/Besucherinnen oder andere Dritte ist untersagt. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher und Besucherinnen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Bühnen Köln oder anderen von den Bühnen Köln Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten.


XIII. HAFTUNG
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften die Bühnen Köln, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

XIV. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Ansprüche die sich zwischen Theater und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Köln.

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Mo bis Fr 10 - 18 Uhr und Sa 11 - 18 Uhr